Durch die Tür könnte man meinen und das ist gar nicht so verkehrt. In den letzten beiden Sitzungswochen (KW 48 und 49) gab es schon zwei Abstimmungen der besonderen Art: Wenn das Präsidium keine klare Mehrheit zur Herbeiführung einer Entscheidung erkennen kann, ist eine besondere Zählform nach § 52, Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – genannt Hammelsprung – möglich. Continue reading →
















